Zurück Anm. 1. Die Trauung von Johann Nicolaus OLDACH ist im Schweriner Kirchenbuch nicht zu finden. Er muss demnach auswärts geheiratet haben. Über seinen Erbhuldigungseid heißt es im Schweriner Stadturkundenbuch im Jahre 1689: „Am 24.4. hat Johann Oldach pro recognitione sofort erlegt 3 Thaler und liefert der gemachten Verordnung nach im Rathause einen Leedern Eymer.“ Als Paten der Kinder finden sich neben Oldachschen Verwandten „Frau Superintendent Laumennin, Frau Pastor Schumannin, Frau Kantor Hanen, Herr Pastor Westphal.“ |